Über dieses Tool
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) stehen Beschäftigten mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr zu. Das Gesetz rechnet mit einer 6-Tage-Woche, bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage. Arbeitsverträge sehen oft mehr vor, z. B. 30 Tage. Wer in Teilzeit an weniger Tagen arbeitet, bekommt entsprechend weniger Urlaubstage, aber gleich viele Wochen frei.
Kompliziert wird es beim Jobwechsel: Wer im Laufe des Jahres anfängt oder aufhört, bekommt je nach Zeitpunkt den vollen Urlaub oder 1/12 für jeden vollen Monat. Der Rechner wendet die Regeln aus § 4 und § 5 BUrlG an, rundet nach § 5 Abs. 2 und berücksichtigt den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nach § 208 SGB IX.
So funktioniert’s
- Gib das Jahr und die Urlaubstage aus deinem Vertrag ein, dazu die Arbeitstage pro Woche, auf die sie sich beziehen (meist 5).
- Trage deine tatsächlichen Arbeitstage pro Woche ein, z. B. 3 bei Teilzeit.
- Hast du in diesem Jahr angefangen oder hörst du auf, gib das Datum ein.
- Das Ergebnis zeigt deinen Anspruch und erklärt, welche Regel gilt.
Häufige Fragen
Wie viel Urlaub habe ich in Teilzeit?
Die Urlaubstage werden im Verhältnis deiner Arbeitstage umgerechnet: 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche ergeben bei 3 Arbeitstagen 30 × 3 / 5 = 18 Tage. Das sind ebenfalls 6 Wochen frei. Die Stundenzahl pro Tag spielt keine Rolle.
Wie viel Urlaub bekomme ich, wenn ich im Laufe des Jahres anfange?
Der volle Anspruch entsteht erst nach 6 Monaten (Wartezeit, § 4 BUrlG). Beginnst du in der zweiten Jahreshälfte, also nach dem 1. Juli, wird die Wartezeit in diesem Jahr nicht erfüllt, und du bekommst 1/12 pro vollem Monat. Beginnst du bis zum 1. Juli, steht dir rechnerisch der volle Jahresurlaub zu. Viele Verträge kürzen aber den Mehrurlaub über dem Minimum anteilig. Der Rechner zeigt dann beide Werte.
Was gilt, wenn ich kündige?
Scheidest du bis zum 30. Juni aus, bekommst du 1/12 pro vollem Monat (§ 5 Abs. 1 c BUrlG). Scheidest du nach dem 30. Juni aus und bestand das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate, steht dir mindestens der volle gesetzliche Urlaub zu. Urlaub, den du nicht mehr nehmen kannst, wird ausgezahlt.
Wie wird gerundet?
Nach § 5 Abs. 2 BUrlG werden Bruchteile ab einem halben Tag auf einen vollen Tag aufgerundet. Kleinere Bruchteile werden nicht abgerundet, sondern bleiben als Stunden-Anspruch bestehen. Aus 12,5 Tagen werden 13, aus 4,33 Tagen bleiben 4,33.
Wie plane ich meinen Urlaub am besten?
Mit Brückentagen holst du aus wenigen Urlaubstagen viele freie Tage heraus. Welche das in deinem Bundesland sind, zeigt Feiertage & Brückentage. Arbeitstage zwischen zwei Daten zählt der Datumsrechner.